Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

rakna– enterprise nachfolgend Auftragnehmer genannt, betätigt sich in den Bereichen Computer Systeme, Netzwerk Technik, Internetpräsentation. Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll die Durchführung von Leistung durch die Vertragsparteien geregelt werden.

1. Geltungsbereich

  1. Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
  2. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  3. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor

2. Angebote

  1. Leistungsangebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

3. Vergütung

  1. Soweit in der Leistungsbeschreibung Einzelpreise angegeben sind, bemisst sich der jeweilige Gesamtpreis nach der entsprechenden Stückzahl. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4. Leistungsumfang & Leistungszeit

  1. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers bemisst sich nach der Leistungs– beschreibung des Auftragnehmers, welche sich aus den zu erbringenden Leistungen und den jeweiligen Einzelpreisen zusammensetzt. Besondere Vereinbarungen bedürfen der Schriftformerfordernis.
  2. Leistungszeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde und stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
  3. Leistungsverzögerungen auf Grund von höherer Gewalt und /oder auf Grund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Leistungsverzug tritt erst dann ein, wenn der Auftraggeber schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.

5. Gewährleistung & Haftung

  1. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  2. Der Auftraggeber kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserungen verlangen. Erst wenn 2 Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.
  3. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schäden in Folge der Verwendung von Software an Daten, Software oder Hardware des Benutzers sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  4. Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Auftraggeber seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
  5. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen den Auftragnehmer richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Auftraggeber selbst geltend gemacht werden.

6. Gewährleistung / Internetpräsentation

  1. Der Auftragnehmer wird mehr als unerhebliche Störungen und Fehler unverzüglich beseitigen. Er ist bemüht, erhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen. Der Auftragnehmer kann die Gewährleistung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzleistung erbringen.
  2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Zugriffsmöglichkeit auf die Internetpräsentation und die Abrufbarkeit der in diesem gespeicherten Daten. Keine Gewährleistung begründen unerhebliche Beeinträchtigungen bei der Nutzung der Internetpräsentation, beim Datenabruf oder bezüglich des Inhalts der Daten (z.B. Schreibfehler), die den Gebrauch der Internetpräsentation nicht wesentlich beeinträchtigen. Von der Gewährleistung ausgenommen sind auch Störungen, die aus Mängeln oder Unterbrechungen des Servers oder der Kommunikationswege herrühren.
  3. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel und wegen mangelnder Verfügbarkeit sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Leistungserbringung anzeigt.
  4. Der Auftraggeber gewährleistet ausdrücklich, dass die von ihm gelieferten Inhalte, soweit sie seiner Kontrolle unterliegen, gegen keine bestehenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, insbesondere nicht gewalt–verherrlichender oder pornographischer Art sind und die Inhalte auch im übrigen nicht Rechte Dritter verletzen.
  5. Etwaige Gewährleistungsansprüche sowie sonstige Schadensersatzansprüche, welche mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung in Verbindung stehen, verjähren innerhalb von sechs Monaten.

7. Haftung / Internetpräsentation

  1. Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz ist, soweit sie nicht den vorgenannten Gewährleistungsregeln unterliegt, gleich aus welchem Rechtsgrund auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einer Nutzung der Internetpräsentation durch Nichteinhaltung der Verpflichtung gemäß § 6 (V) erhoben werden sollten. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die dem Auftragnehmer bei der Durchsetzung der mit dieser Vereinbarung übertragenen Rechte oder zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten.
  3. Die Haftung des Auftragnehmers bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten, die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Auftragnehmers liegt, würde ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Auftragnehmer von den Inhalten Kenntnis hat und es technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Auftragnehmer erklärt daher ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Der Auftragnehmer hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten.

8. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware / Leistung bis zur vollständigen Vergütung aller dem Auftragnehmer zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.

9. Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt geltend zu machen.
  2. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
  4. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  5. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
  6. Bei Rechnungsstellung gegenüber Auftraggebern aus der EG verwendet der Auftragnehmer die vom Auftraggeber genannten Umsatzsteuer–Identifikations–nummer. Wird diese als falsch nachgewiesen, so haftet der Auftraggeber für die Steuerschuld, die von den Finanzbehörden gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden kann.

10. Schutz– und Urheberrechte

  1. Das Eigentum und das Urheberrecht an der von Auftragnehmer gelieferten Software, dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien der Software liegt beim Software–Hersteller. Die Software wird durch das Urheberrecht und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Der Auftraggeber hat die Software daher wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln mit der Ausnahme, dass er entweder (a) eine einzige Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs– oder Archivierungszwecken macht oder (b) die Software auf einem einzigen Computer installieren darf, sofern das Original ausschließlich zu Sicherungs– und Archivierungszwecken aufbewahrt wird. Der Auftraggeber ist nur aufgrund einer schriftlichen Genehmigung des Softwareherstellers berechtigt, die evtl. der Software beiliegenden gedruckten Materialien zu kopieren.
  2. Hat der Auftraggeber das gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder hat der Auftragnehmer aufgrund von Anweisungen des Auftraggebers das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
  3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
  4. Der Auftraggeber ist weiter nicht berechtigt, die Software zu vermieten oder zu verleasen.

11. Erstellung Demo– Version / Internetpräsentation

  1. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer den Auftrag zur Erstellung einer Demo – Version der Online– Präsentation. Die Demo– Version hat der Leistungsbeschreibung und deren technischen und inhaltlichen Spezifikationen zu entsprechen.
  2. Der Auftraggeber ist für die Lieferung der redaktionellen Inhalte; der Auftragnehmer für die graphische Gestaltung und die spätere (im Rahmen der Fertigstellung) digitale Umsetzung der Inhalte der Demo– Version verantwortlich.
  3. Die Demo– Version braucht nicht in digitaler Form erstellt und vorgelegt werden; insbesondere ist eine Einbindung in das Internet im Rahmen der Demo– Version nicht geschuldet; ausreichend ist die grafische Darstellung.
  4. Nach Vorstellung einer ersten Demo– Version (übergabe in grafischer, nicht digitaler Darstellung ist ausreichend) wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb von einer Woche mitteilen, ob Änderungen und / oder Ergänzungen gewünscht werden. Die Mitteilung des Auftraggebers muss alle gewünschten Änderungen, Ergänzungen enthalten, später vorgebrachte erhebliche Änderungen an der Navigation und / oder des Layouts kann der Auftragnehmer nicht ohne gesonderter Vergütung berücksichtigen.
  5. Der Auftragnehmer wird im Rahmen seiner Kapazitäten und technischen Möglichkeiten auch Änderungen und / oder Ergänzungen berücksichtigen, welche nicht im Rahmen der Leistungsbeschreibung liegen. Die sich hieraus ergebenden Zusatzleistungen sind vom Auftraggeber zusätzlich zu entgelten, wobei für die Vergütungsbemessung die Preise der Leistungsbeschreibung zugrunde gelegt werden.

12. Fertigstellung und Abnahme / Internetpräsentation

  1. Nach Ablieferung und Abnahme der Demo– Version erstellt der Auftragnehmer (ggf. unter Berücksichtigung kleinerer Änderungswünschen) die endgültige Internetpräsentation. Die endgültige Version hat der Auslegung der Demo– Version und den technischen und inhaltlichen Spezifikationen der Leistungs– beschreibung zu entsprechen.
  2. Mit erfolgter Abnahme der Demo– Version, ist der Auftragnehmer berechtigt eine Abschlagszahlung zu erheben.
  3. Nach Fertigstellung und erfolgreicher Vorführung der Online– Version. Liegen keinen Beanstandungen vor, so wird die Abnahme durch den Auftraggeber erklärt.
  4. Die fertiggestellte Internetpräsentation wird, soweit dies vereinbart wurde, vom Auftragnehmer unter der vereinbarten Internet– Adresse (Domain) in das Internet gestellt. Sollte eine Einbindung in das Internet nicht vereinbart sein, wird die fertiggestellte Internet– Präsentation dem Auftraggeber in digitalisierter Form auf einem Datenträger übersandt.
  5. Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen, ohne dafür eine Vergütung an den Auftraggeber entrichten zu müssen.

13. Regelungen zur Durchführung Leistung / Internetpräsentation

  1. Der Auftragnehmer wird bei der Erstellung der Demo– Version, der Internetpräsentation jeweils Anregungen und Änderungsvorschläge des Auftraggebers berücksichtigen, es sei denn, dies wäre aus Gründen des Produktionsablaufes nicht mehr möglich. Hierauf wäre der Auftraggeber durch den Auftragnehmer hinzuweisen.
  2. Soweit diese Anregungen und Änderungsvorschläge gegenüber der jeweils vorherigen Produktionsstufe oder den getroffenen Vereinbarungen inhaltliche Abweichungen beinhalten, die zu erhöhten Produktionskosten führen würden, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen. In diesem Fall kann der Auftragnehmer entsprechende Zusatzkosten unter Zugrundelegung der in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise verlangen, soweit der Auftraggeber von den Anregungen und Änderungsvorschläge nicht Abstand nimmt. In gleicher Weise hat der Auftragnehmer auf etwaige durch eine Berücksichtigung der Änderungsvorschläge entstehende Verzögerungen bei der Fertigstellung hinzuweisen.

14. Geheimhaltungspflicht & Datenschutz / Internetpräsentation

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung sowie für weitere zwei Jahre sämtliche vertraulichen Informationen, die dem Auftragnehmer in Zusammenhang mit der Abwicklung dieser Vereinbarung bekannt werden sollten, vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber Dritten zu offenbaren oder anderweitig zu verwenden. Unter vertraulich sind dabei alle diejenigen Informationen zu verstehen, die nicht allgemein bekannt sind und die entweder von dem Auftraggeber als vertraulich eingestuft werden oder bei denen sich aus den Umständen ergibt, dass sie als vertraulich behandelt werden sollen.
  2. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die der jeweiligen Vertragspartei bekannt waren, bevor sie ihr von der anderen Vertragspartei offenbart wurden, sowie Informationen, die ohne ein Verschulden der jeweiligen Vertragspartei allgemein zugänglich werden.

15. Schlußbestimmungen & Rechtswahl & Gerichtsstand

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
  2. Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung der Vereinbarung berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Vereinbarung. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten eventueller ausfüllungsbedürftiger Lücken.
  3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Sonneberg. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN– Kaufrechts.